AGB

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Anmeldung

Für Kurse, Wochenendkurse, Exkursionen, Studienfahrten und Einzelveranstaltungen benötigen wir eine Anmeldung von Ihnen. Gebührenfreie Vorträge können Sie in der Regel ohne vorherige Anmeldung besuchen. Bei jeder Veranstaltung ist angegeben, ob eine Anmeldung erforderlich ist.

Bitte melden Sie sich frühzeitig an. Die VHS entscheidet etwa 6 Tage vor Beginn der Veranstaltung anhand der Anzahl der dann vorliegenden Anmeldungen, ob die Veranstaltung stattfinden kann.

Sie können sich anmelden 

  • über die Homepage: www.vhs-bornheim-alfter.de
    Noch schneller und einfacher ist die Anmeldung über das Teilnehmer-Login  auf der Homepage. Dafür registrieren Sie sich einmalig und nutzen diesen Zugang für zukünftige Anmeldungen, die Übersicht über Ihre gebuchten Kurse, Abmeldungen und anderes mehr.
  • mit der Anmeldekarte: Anmeldekarte (hellblau, am Ende des Programmheftes) in Druckschrift ausfüllen. Die Karte können Sie
    - an die VHS-Geschäftsstelle (Alter Weiher 2, 53332 Bornheim) per Post 
      senden,

    - an 02222/945-115 faxen,
    - persönlich in der Geschäftsstelle abgeben
  • per E-Mail: an info@vhs-bornheim-alfter.de. Die Mail muss alle Angaben, die auch auf der Anmeldekarte abgefragt werden, enthalten.

Eine telefonische Anmeldung ist nur dann möglich, wenn dies ausdrücklich bei der Veranstaltung angekündigt wurde.

Wichtig: Sie erhalten keine Anmeldebestätigung! Wir informieren Sie lediglich dann, wenn die Veranstaltung bereits ausgebucht ist, ausfällt oder sich organisatorische Veränderungen ergeben. Wenn Sie ohne vorherige Anmeldung zu einer anmeldepflichtigen Veranstaltung kommen, haben Sie keinen Anspruch darauf, an der Veranstaltung teilnehmen zu können.

Abmeldung

Wenn Sie an einer Veranstaltung doch nicht teilnehmen können, bzw. möchten, können Sie sich wieder abmelden.
Sie brauchen die Kursgebühr nicht bezahlen bzw. wir erstatten sie Ihnen in voller Höhe zurück. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich fristgemäß abgemeldet haben. Sofern bei der Veranstaltung keine Abmeldefrist angegeben ist, ist Ihre Abmeldung fristgemäß, wenn sie der Geschäftsstelle

bei
mehrwöchigen Kursen
am 2. Arbeitstag (Montag bis Freitag) vor dem zweiten Unterrichtstag des Kurses
eintägigen Veranstaltungen
spätestens am 8. Tag vor Beginn der Veranstaltung
mehrtägigen Veranstaltungen
spätestens am 8. Tag vor Beginn der Veranstaltung
Wochenendkursen
spätestens am 8. Tag vor Beginn der Veranstaltung
Studienfahrten, Exkursionen u.ä.
spätestens am 8. Tag vor Beginn der Veranstaltung
Veranstaltungen nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (Bildungsurlaub)
spätestens am 30. Tag vor Beginn der Veranstaltung
Prüfungen
am Tag des Anmeldeschlusses eingehen.

Geht Ihre Abmeldung zu spät bei uns ein, müssen Sie die Kursgebühr in voller Höhe  zahlen. Dies gilt ebenso, wenn Sie nicht am Kurs teilnehmen.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie mit einem Kurs nicht zufrieden sind, denn möglicherweise können wir Ihnen den Wechsel in einen anderen passenden Kurs ermöglichen!

Sie können sich abmelden

  • per E-Mail: Schicken Sie eine E-Mail an info@vhs-bornheim-alfter.de
  • schriftlich: Schreiben Sie uns formlos, dass Sie sich abmelden möchten und
    - schicken Sie den Brief per Post an die VHS-Geschäftsstelle
      (Alter Weiher 2, 53332 Bornheim)
    - faxen Sie ihn an 02222/945-115, oder
    - geben Sie ihn persönlich in der Geschäftsstelle ab

Bitte geben Sie bei der Abmeldung unbedingt Ihren Namen, sowie Nummer und Titel des Kurses an, von dem Sie sich abmelden möchten. Falls Sie die Kursgebühr schon überwiesen haben, teilen Sie uns bitte auch Ihre Bankverbindung mit (auch telefonisch möglich).

Wichtig: Die Information des Dozenten/der Dozentin bzw. ein Fernbleiben von der Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung

Einschränkung der Teilnahme an Veranstaltungen

Um einen größeren Lernerfolg zu erzielen, kann an manchen Veranstaltungen nur eine begrenzte Zahl Personen teilnehmen. Sofern Sie sich für eine Veranstaltung anmelden, bei der die Höchstteilnahmezahl bereits erreicht ist, bieten wir Ihnen einen Platz auf der Warteliste an. Dies ist für Sie unverbindlich. Wir kontaktieren Sie, falls ein Platz frei wird und dann entscheiden Sie, ob Sie teilnehmen möchten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei einzelnen Veranstaltungen eine Anmeldung nur möglich ist, wenn Sie bestimmte sachliche oder persönliche Voraussetzungen (z.B. Nachweis von Vorkenntnissen, Mindestalter, etc.) erfüllen.

Eine Anmeldung ist außerdem nicht möglich, wenn Sie offene Teilnahmegebühren aus vorangegangenen Semestern trotz Mahnung nicht gezahlt haben.

Der Dozent/die Dozentin bzw. der Leiter/die Leiterin der VHS kann eine/n Teilnehmer/in von einer Unterrichtseinheit, einer konkreten Veranstaltung oder für eine bestimmte Dauer von der Teilnahme ausschließen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

- Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen,
  trotz vorangegangener Mahnung und Androhung des Ausschlusses, 
  insbesondere Störungen des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebs
  durch Lärm- und Geräuschbelästigung oder durch querulatorisches
  Verhalten,    
- Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem Dozenten/der Dozentin,
  gegenüber Teilnehmenden oder Beschäftigten der Volkshochschule
- Diskriminierung von Personen wegen persönlichen Eigenschaften
  (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit, etc.)
- Missbrauch der Veranstaltung für parteipolitische oder weltanschauliche
  Zwecke oder Agitationen aller Art,
- beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.

Organisatorische Änderungen

  • In Einzelfällen ergeben sich im Laufe des Semesters sachliche Gründe, dass die Volkshochschule bei einer Veranstaltung Ort, Zeitpunkt , Höchstteilnahmezahl und Mindestteilnahmezahl ändern muss.

  • Fallen Unterrichtsstunden aus (z.B. durch Erkrankung des Dozenten/der Dozentin), bemüht sich die Volkshochschule, einen Nachholtermin festzulegen. Gelingt dies nicht, erstatten wir Ihnen selbstverständlich die Gebühr für die ausgefallenen Stunden.

  • Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung von einem bestimmten Dozenten/einer bestimmten Dozentin durchgeführt wird, auch wenn er/sie mit Namen bei der Veranstaltung angekündigt war.

  • Liegen bei einer gebührenpflichtigen Veranstaltung weniger Anmeldungen als in der Mindestteilnahmezahl festgelegt vor, kann die Veranstaltung nur durchgeführt werden, wenn
    - die Gebühr der geringeren Teilnahmezahl angepasst wird, oder
    - bei unveränderter Gebühr die geplanten Unterrichtsstunden anteilig
      gekürzt werden.

    Die Entscheidung treffen wir im Benehmen mit dem Dozenten/der Dozentin und bei mehrwöchigen Kursen mit den am ersten Unterrichtstag anwesenden Teilnehmenden. Veranstaltungen mit 5 oder 6 Teilnehmenden können dabei nur im Einzelfall durchgeführt werden.

Absage von Veranstaltungen

Die Volkshochschule kann bei Nichterreichen der Mindestteilnahmezahl, Ausfall eines Dozenten/einer Dozentin oder aus anderen unvorhergesehenen Gründen eine Veranstaltung absagen. Hat die Veranstaltung noch nicht begonnen, informieren wir Sie in der Regel bis spätestens zum zweiten Tag vor Beginn.

Teilnahmegebühren

Die Höhe der zu zahlenden Teilnahmegebühr ist bei jeder Veranstaltung angegeben.

Die Teilnahmegebühr beträgt grundsätzlich je Unterrichtsstunde (je 45 Min.):

bei 10 und mehr Teilnehmern/Teilnehmerinnen:
EDV-Veranstaltungen
3,60 EUR / Unterrichtsstunde (45 Min.) 
Veranstaltungen der Programmbereiche 2 und 3
Kultur und Kreatives Gestalten sowie Gesundheit
2,90 EUR / Unterrichtsstunde (45 Min.)
alle anderen Programmbereiche
2,60 EUR / Unterrichtsstunde (45 Min.)

bei 7 - 9 Teilnehmern/Teilnehmerinnen:
EDV-Veranstaltungen
4,50 EUR / Unterrichtsstunde (45 Min.)
Veranstaltungen der Programmbereiche 2 und 3 –
Kultur und Kreatives Gestalten sowie Gesundheit

3,60 EUR / Unterrichtsstunde (45 Min.)
alle anderen Programmbereiche
3,25 EUR / Unterrichtsstunde (45 Min.). 

bei 5 - 6 Teilnehmern/Teilnehmerinnen:
EDV-Veranstaltungen
6,55 EUR / Unterrichtsstunde (45 Min.)
Veranstaltungen der Programmbereiche 2 und 3 –
Kultur und Kreatives Gestalten sowie Gesundheit

5,30 EUR / Unterrichtsstunde (45 Min.)
alle anderen Programmbereiche
4,70 EUR / Unterrichtsstunde (45 Min.).

zzgl. Servicepauschale je Anmeldung von 5,00 €

Bei Veranstaltungen, für die ein erhöhtes Honorar nach der Honorarordnung für die Volkshochschule der Gemeinde Alfter und der Stadt Bornheim gezahlt wird, wird eine höhere Teilnahmegebühr erhoben.
Von den o. g. Sätzen abweichende Teilnahmegebühren sind auch möglich, wenn eine Veranstaltung im Auftrag und nach den Bedingungen Dritter oder in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern durchgeführt wird.
Teilweise sind in der Kursgebühr auch Auslagen (z.B. Eintrittsgelder, Lebensmittelkosten, Mieten) berücksichtigt.

Soweit die Teilnahmegebühr geändert werden muss, weil z.B. die festgelegte Mindestteilnahmezahl nicht erreicht wurde, ist die Zahl der am zweiten Kurstag vorliegenden Anmeldungen für die Festsetzung der Gebühr verbindlich. Eine spätere Änderung der Teilnehmerzahl hat keine Auswirkung auf die Höhe der Gebühr.

Die Teilnahmegebühr muss zahlen:

  • wer sich zur Teilnahme an einer Veranstaltung angemeldet hat und sich
    nicht fristgemäß abgemeldet hat, oder

  • wer an einer entsprechenden Veranstaltung (auch nur zeitweise) teilnimmt.

Auch wenn Sie aus persönlichen Gründen (Krankheit, dienstliche Belange, Betreuung Angehöriger, u.a.) nicht an einer Veranstaltung teilnehmen, sind Sie dennoch grundsätzlich zur Zahlung der Teilnahmegebühr verpflichtet.

Ermäßigung der Teilnahmegebühr

Soweit Sie zu den nachstehenden Personengruppen gehören, brauchen Sie nur die bei der Veranstaltung genannte ermäßigte Teilnahmegebühr entrichten:

  • Schüler/innen, Auszubildende, Studenten/Studentinnen jeweils bis zum vollendeten 27. Lebensjahr

  • Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 70%
  • Freiwillige im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder im Bundesfreiwilligendienst sowie Inhaber/innen der Ehrenamtskarte NRW für max. 2 Veranstaltungen im Semester
  • Empfänger/innen von Arbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III), 4. Kapitel,
  • Empfänger/innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), 3. Kapitel,
  • Empfänger/innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), 3. Kapitel,
  • Empfänger/innen laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), 4. Kapitel,
  • Inhaber/innen des 'Bornheim-Ausweis' oder anderer vergleichbarer Ausweise sowie diesen gleichgestellte Personen.

Bitte geben Sie bereits bei der Anmeldung den Ermäßigungsgrund an und legen Sie ihr einen aktuellen Nachweis (z.B. Schülerausweis, Studienbescheinigung, Bescheid über Arbeitslosengeld, Behindertenausweis, usw.) bei. Maßgebend für das Vorliegen des Ermäßigungsgrundes ist der Tag der Anmeldung.

Die Ermäßigung entfällt, wenn Sie einen Anspruch darauf haben, dass ein Dritter (z.B. die Arbeitsagentur oder das Jobcenter) die Kursgebühr für Sie übernimmt.

Eine notwendige Begleitperson eines schwerbehinderten Teilnehmers/einer schwerbehinderten Teilnehmerin (Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis) kann gebührenfrei an der Veranstaltung teilnehmen.

Fälligkeit der Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr ist fällig, sofern bei der Veranstaltung nichts anderes angegeben ist:

  • bei mehrtägigen/mehrwöchigen Kursen bis zum 3. Unterrichtstag,
  • bei eintägigen Kursen vor Beginn der Veranstaltung,
  • bei Wochenendkursen vor Beginn der Veranstaltung,
  • bei Exkursionen sowie Studienfahrten vor Beginn der Veranstaltung,
  • bei Prüfungen, Einbürgerungstest, ö.ä. spätestens am Tag der Anmeldung,
  • bei Teilnahmebescheinigungen mit der Anforderung

Beträgt die Teilnahmegebühr mindestens 60,00 €, können Sie die Gebühr auf Antrag in Raten zahlen. Die Raten sollen gleich hoch sein und 30,00 € nicht unterschreiten. Die letzte Rate ist spätestens am letzten Veranstaltungstag fällig. Sprechen Sie uns gerne darauf an.

Wichtig: für die fällige Teilnahmegebühr erhalten Sie keine Rechnung oder Zahlungsaufforderung!

 

Zahlung der Teilnahmegebühr

Abbuchung:

Gerne buchen wir die Teilnahmegebühr von Ihrem Konto ab. Dafür müssen Sie uns bei der Anmeldung ein SEPA-Lastschriftmandat (unterer Teil der Anmeldekarte am Ende des Programmheftes) erteilen.
Bei Anmeldung über die Homepage klicken Sie bitte 'Abbuchung' an und füllen die entsprechenden Felder aus.

Sie erhalten vor der Abbuchung von der VHS eine schriftliche Benachrichtigung über die anstehende Abbuchung mit dem Abbuchungsdatum, dem Betrag und Ihrer persönlichen Mandatsreferenznummer. Ist die Abbuchung der Teilnahmegebühr aus Gründen die die Volkshochschule nicht zu vertreten hat, nicht erfolgreich, trägt der/die Teilnehmer/in die Gebühr für die Rücklastschrift in Höhe von 4,00 €.

 

Überweisung:

Sie können die Teilnahmegebühr auch überweisen. Zahlen Sie den Betrag auf eines der folgenden Konten der Stadtkasse Bornheim ein:

  • Kreissparkasse Köln
    IBAN: DE12 3705 0299 0046 2000 36
    BIC: COKSDE33XXX
  • Volksbank Köln Bonn
    IBAN: DE09 3806 0186 0010 0200 50
    BIC: GENODED1BRS
  • Postbank Köln
    IBAN: DE73 3701 0050 0024 5335 00
    BIC: PBNKDEFFXXX

Bitte geben Sie bei der Überweisung die Kurs-Nr. und den Namen der Teilnehmerin / des Teilnehmers an.

 

Barzahlung / Zahlung mit EC-Karte:

Die Teilnahmegebühr können Sie bar oder mit EC-Karte am Kassenautomaten im Rathaus Bornheim zahlen. Der Kassenautomat befindet sich im Erdgeschoss des Rathauses im Vorraum zu den Büros 806 - 812.
Öffnungszeiten:
montags bis mittwochs: 07.30 - 16.00 Uhr, donnerstags: 07.30 - 18.00 Uhr und freitags: 07.30 - 12.30 Uhr.
Dazu müssen Sie Kassenzeichen, Name, Vorname, Verwendungszweck und Zahlbetrag eingeben. Das Kassenzeichen erhalten Sie in der VHS-Geschäftsstelle.

Abendkasse:

Sofern bei der Veranstaltung angekündigt ist, können Sie die Teilnahmegebühr auch an der Abendkasse entrichten (z.B. bei Lesungen).

Erstattung der Teilnahmegebühr

Selbstverständlich erstatten wir Ihnen die gezahlte Teilnahmegebühr in folgenden Fällen:

  • in voller Höhe einschließlich der Servicepauschale, wenn wir eine Veranstaltung vor Beginn des 3. Unterrichtstages absagen oder Sie sich fristgemäß abgemeldet haben,
  • anteilig die Gebühr je Unterrichtsstunde, wenn wir
    a) eine Veranstaltung ganz oder teilweise nach dem 3. Unterrichtstag
        absagen,
    b) für ausgefallene Unterrichtsstunden keinen Nachholtermin ansetzen
        können,
    c) Sie von einer Veranstaltung ausgeschlossen haben

Teilnahmebescheinigung

Selbstverständlich erhalten Sie auf Wunsch eine Bescheinigung über Ihre Teilnahme an einer Veranstaltung. Voraussetzung dafür ist, dass Sie

  • an mindestens 80% der gesamten Unterrichtszeit teilgenommen haben

  • die Veranstaltung(en) nicht länger als 5 Jahre zurückliegt,

  • Sie die Teilnahmegebühr entrichtet haben.

Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung für die Veranstaltung im gleichen Semester ist kostenlos. Bitte teilen Sie der Geschäftsstelle mit oder vermerken Sie im Kurs auf der Anwesenheitsliste, dass Sie eine Teilnahmebescheinigung wünschen. Nach Abschluss der Veranstaltung senden wir Ihnen dann die Bescheinigung zu.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass für die Ausstellung einer Bescheinigung für die Teilnahme an einer Veranstaltung aus einem vorangegangenen Semester wegen des erhöhten Aufwandes vorab eine Gebühr in Höhe von
5,00 € zu entrichten ist.

Die Bescheinigung enthält keine Bewertung/Benotung Ihrer Teilnahme.

Haftung

Die Volkshochschule haftet nur für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die gesetzliche Haftung wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleiben unberührt. Dozenten und Dozentinnen sind eigenverantwortlich tätig.

Satzungen

Die Satzung für die Volkshochschule sowie die Satzung über die Erhebung von Gebühren und die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule für die Gemeinde Alfter und die Stadt Bornheim (Gebührensatzung) erhalten Sie in der VHS-Geschäftsstelle oder hier auf der Homepage (www.vhs-bornheim-after.de unter Informationen (Downloads) ansehen und herunterladen.

Volkshochschule Bornheim / Alfter

Alter Weiher 2 | 53332 Bornheim 
Tel: 02222/945-460
Fax: 02222/945-115
E-Mail: info(at)vhs-bornheim-alfter.de

Öffnungszeiten

Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr